Zweifel an der Einhaltung der Hygienevorgaben an Schulen

Expertenrat Besuchersicherheit Hygienekonzept

Deutscher Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) ruft Schulverantwortliche zur Anwendung der notwendigen Maßnahmen zur Hygienesicherheit auf

Während in Deutschland die Inzidenzen rasant ansteigen, wird die Schließung von Schulen bzw. der Wechsel zum Fernunterricht von den Verantwortlichen derzeit ausgeschlossen. Die Schulen gehören zu den Treibern der Gesamtinfektionslage, das Infektionsrisiko für die Schülerinnen und Schüler ist erhöht. Gleichzeitig ist zu konstatieren, dass Schulleitungen, Schulträger und Aufsichtsbehörden den Infektionsschutz in Schulen teilweise vernachlässigen oder ihren gesetzlichen Pflichten nicht Genüge tun. Dies musste der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) bei rund 300 Telefongesprächen mit den vor Ort verantwortlichen Personen erfahren. „Wir waren regelrecht erschrocken, zum einen weil die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, zum anderen weil es kaum Einsicht gab, sich zukünftig besser zu verhalten“, erklärt Olaf Jastrob, Vorsitzender des DEB.

Schulen sind im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Gemeinschaftseinrichtungen, für die besondere Hygienevorschriften zum Schutz der Schülerinnen und Schüler gelten – und dies auch unabhängig von der derzeitigen Pandemie. Die Verantwortlichen sind unter anderem in der Pflicht, Hygienepläne zu erstellen und auch anzuwenden. Dies muss, so zumindest die Theorie, von den zuständigen Gesundheitsämtern überwacht werden. Die Erstellung eines solchen Hygieneplanes oder auch Hygienekonzeptes muss durch eine dazu befähigte Person erfolgen. Dies sind zumeist besonders geschulte Hygienebeauftragte, die die Leitung beraten und dann die Anwendung des Planes auch überwachen.

Bei der telefonischen Befragung von rund 300 Schulverwaltungen verwiesen diese immer wieder auf die Anwendung der jeweiligen Landes-Hygienerahmenkonzepte für Schulen. Dabei ignorieren sie aber, dass in den Rahmenkonzepten – und auch von den Landesgesundheitsämtern – explizit die Erstellung von einrichtungsspezifischen Hygieneplänen und Beauftragung von Hygieneverantwortlichen gefordert wird. Dieser Mangel führt in der Praxis häufig dazu, dass Maßnahmen ohne Prüfung, nicht zielgerichtet oder sogar wirkungslos angewandt werden. Zudem wird auch die Einhaltung der notwendigen Maßnahmen nicht überwacht und sichergestellt.

Die Schulleitungen gehen durch dieses Versäumnis ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko ein. Da es sich bei der Erstellung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplanes um eine gesetzliche Muss-Pflicht handelt, könnten sie zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn sie dies nicht oder nicht sachgerecht machen oder an eine geeignete Person delegieren.

Die für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften zuständigen Gesundheitsämter sind derzeit aus nachvollziehbaren Gründen nicht dazu in der Lage, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. „Dies kann aber nicht als Begründung dafür genommen werden, die elementarsten, gesetzlich geforderten Maßnahmen zu vernachlässigen. Schulleiterinnen und Schulleiter sind hiermit ausdrücklich aufgerufen, sich hinsichtlich ihrer Pflichten zu informieren und die notwendigen Schritte, nämlich die Beauftragung von geeigneten Hygienebeauftragten und die Erstellung der Hygienepläne, einzuleiten – im Sinne der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie des Kollegiums“, stellt Olaf Jastrob klar.

Der DEB weist darauf hin, dass sich die Schulverantwortlichen an die Unfallkassen für Unfallverhütung und Gesundheitsschutz an Schulen sowie an die Gesundheitsämter wenden können, um den Vorgaben und den notwendigen Maßnahmen gerecht zu werden. Wenn darüber hinaus Fragen auftreten, steht auch der DEB als Ansprechpartner zur Verfügung.

Über den Deutschen Expertenrat Besuchersicherheit (DEB):
Um die Sicherheit der Besucher bei Veranstaltungen aller Art geht es dem gemeinnützigen Verein „Deutscher Expertenrat Besuchersicherheit (DEB)“, der im März 2019 in Berlin gegründet wurde. Der DEB agiert neutral, branchenübergreifend und unabhängig. Um die Besuchersicherheit zu verbessern, sollen Wissenschaft und Forschung genauso gefördert werden wie der Austausch, die Anwendung und die Bildung. Der DEB beschäftigt sich mit aktuellen und grundsätzlichen Problemstellungen aus der Veranstaltungsbranche. Zudem setzt sich der DEB für eine beschleunigte Verbreitung neuer Forschungsergebnisse und damit verbunden für eine Erhöhung der Anwendungen ein.

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